Nutzungsbedingungen für FabuCARFIX Werkstätten (AGB-Werkstatt)
1. Geltungsbereich
a) FabuCARFIX ist eine von der FabuCar GmbH & Co. KG, Schulstr. 11, 58332 Schwelm unter der Adresse fabucarfix.de betriebene Plattform im Internet.
FabuCARFIX bietet Kfz-Werkstätten unter der Adresse fabucarfix.de eine übersichtliche und einfach zu bedienende Plattform, um Werkstattaufträge zu erhalten und anzunehmen. Bei den Auftragsgesuchen handelt es sich nicht um Angebote von FabuCARFIX, sondern um solche der Endverbraucher. Endverbraucher können sich unter der Adresse fabucarfix.de über eine Chatfunktion ein Profil von den Werkstätten anzeigen lassen und via Chat eine Kontaktaufnahme vornehmen.
b) Diese Nutzungsbedingungen („AGB-Werkstatt“) gelten für die Nutzung der FabuCARFIX-Plattform durch Werkstätten. Entgegenstehende oder von diesen abweichende Bedingungen der Werkstatt gelten nicht, es sei denn, FabuCARFIX hat deren Geltung schriftlich zugestimmt. Auch andere Nutzungsbedingungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen der FabuCar GmbH & Co. KG, welche andere Produkte und Leistungen der FabuCar GmbH & Co. KG als das hier genannte und unter der Adresse fabucarfix.de dargestelltes Produkt „FabuCARFIX-Plattform“ betreffen, gelten nicht.
c) Für Endverbraucher der Internet-Plattform fabucarfix.de gelten gesonderte vertragliche Vereinbarungen. Als Endverbraucher gilt dabei jeder, der die Internetseite als Interessent fabucarfix.de für die von Werkstätten angebotene Kontaktaufnahme nutzt.
2. Leistungsumfang der FabuCARFIX-Plattform
a) Die FabuCARFIX-Plattform bietet Werkstätten die Möglichkeit, aus einem Feed aus Aufträgen von Endverbrauchern zu wählen. Die Benutzung von FabuCARFIX durch die Werkstatt ist auf den in diesen Nutzungsbedingungen definierten Umfang beschränkt.
b) Die FabuCARFIX-Plattform bietet Werkstätten die Möglichkeit, eine Betriebsstätte anzumelden und für diese mittels Chat mit potentiellen Werkstattkunden über die Internetplattform fabucarfix.de in Kontakt zu treten sowie die Chats zu verwalten und ihr Werkstattprofil anzupassen.
3. Leistungsumfang FabuCARFIX-Plattform
a) FabuCARFIX übernimmt keine Garantie für die Beschaffenheit von Aufträgen.
b) FabuCARFIX erhält die ihren Leistungen zugrundeliegenden Daten von Dritten, insbesondere von Fahrzeugherstellern und Importeuren. FabuCARFIX übernimmt keine Haftung oder Garantie für die Aktualität und Vollständigkeit von Daten, Datenbanken und Software. Insbesondere schuldet FabuCARFIX keine vollständige Erfassung sämtlicher Fahrzeugtypen. Die Bereitstellung von FabuCARFIX-Daten kann von der Zustimmung einzelner Kfz-Hersteller oder Importeure abhängen.
c) FabuCARFIX behält sich das Recht vor, die von FabuCARFIX angebotenen Dienste zu erweitern oder einzuschränken, wenn dies aufgrund der Marktgegebenheiten, des technischen Fortschritts oder der gesetzlichen Rahmenbedingungen erforderlich ist. Ein Anspruch auf Beibehaltung bestimmter Dienste oder Teile davon - insbesondere einzelner Funktionalitäten - besteht nicht.
d) Die Übermittlung und die Übernahme von Daten in bzw. aus FabuCARFIX über nicht von FabuCARFIX autorisierte Systeme von Dritten, z. B. Dealer Management Systeme, sind unzulässig.
e) FabuCARFIX ist an einer vertraglichen Beziehung zwischen einem Endverbraucher und einer registrierten Werkstatt nicht als Vertreter einer Partei und/oder als Partei beteiligt. Sämtliche vertraglichen Vereinbarungen zwischen einer Werkstatt und einem Endverbraucher werden zwischen diesen direkt und ohne FabuCARFIX in das betreffende Vertragsverhältnis einzubeziehen geschlossen und erfüllt.
f) FabuCARFIX handelt lediglich als Erklärungsbote des Endverbrauchers und nicht in eigenem Namen. Verträge über Leistungen, die von der Werkstatt zu erbringen sind, sind von der Werkstatt mit den Endverbrauchern unmittelbar separat bei der Fahrzeugannahme durch die Werkstatt abzuschließen. Etwaige Ansprüche aus der Terminreservierung und einem zwischen Werkstatt und einem Endverbraucher geschlossenen Vertrag über die gewünschte Dienstleistung hat die Werkstatt unmittelbar gegenüber dem Endverbraucher geltend zu machen. Die Werkstatt stellt FabuCARFIX insoweit von allen Ansprüchen Dritter wegen etwaiger Pflichtverletzungen frei, einschließlich der notwendigen und der angemessenen Kosten für die Rechtsverteidigung.
4. Registrierung und Vertragsschluss
a) Die Nutzung des Werkstattbereichs von FabuCARFIX setzt die Registrierung der Werkstatt voraus. Dies ist nur juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt.
b) Durch die Übermittlung der Werkstattangaben bei der Registrierung erfolgt ein verbindliches Angebot der Werkstatt zum Abschluss eines Vertrages mit FabuCARFIX unter Einbeziehung dieser AGB-Werkstatt.
c) Die Freischaltung der Werkstatt durch FabuCARFIX kann erst nach der Hinterlegung der vollständigen Daten und des Ausfüllens sämtlicher verpflichtender Angaben für eine Betriebsstätte erfolgen.
d) Die Werkstatt verpflichtet sich, die geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der erforderlichen Pflichtangaben (Impressum) und des Datenschutzes einzuhalten und ihre Impressumsangaben gegenüber FabuCARFIX stets aktuell zur Verfügung zu stellen, damit diese über fabucarfix.de den Endverbrauchern vollständig zur Verfügung gestellt werden können. In beschreibenden Texten und Chatnachrichten ist es der Werkstatt nicht erlaubt, Verweise (Links) auf externe Websites einzufügen.
e) Die Angabe und Verwendung von Sonderrufnummern bzw. Service-Diensten, durch deren Anwahl beim Anrufer erhöhte Telefongebühren entstehen, ist nicht zulässig.
f) Je Betrieb/Betriebsstätte ist nur eine Registrierung gestattet. Gehören zu einem Unternehmen mehrere Betriebe/Betriebsstätten (Unternehmensgruppe), können die Betriebe/Betriebsstätten wahlweise als Betriebsstätten des Hauptbetriebes angelegt oder mit einem jeweils eigenen Zugang registriert werden. Für jede angelegte Betriebsstätte bzw. jeden eigenständigen Zugang einer Betriebsstätte kommt ein eigenständiges entgeltliches Vertragsverhältnis mit dem Hauptbetrieb zustande. Eine Registrierung ist nicht übertragbar und darf nicht von anderen Werkstätten verwendet werden.
g) Die Teilnahme an FabuCARFIX kann an die Erfüllung bestimmter gesetzlicher, handwerksrechtlicher oder sonstiger Voraussetzungen gebunden sein, die die Leistungsfähigkeit eines Betriebes dokumentieren können. FabuCARFIX behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen nach eigenem Ermessen festzulegen. Im Rahmen der Registrierung und des laufenden Vertragsverhältnisses ist FabuCARFIX berechtigt, die Vorlage entsprechender Nachweise, z. B. Handelsregisterauszug, Auszug Handwerksrolle und sonstige Auskünfte zu verlangen, wenn dies für die Registrierung oder Aufrechterhaltung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
h) Die Zugangsdaten zu FabuCARFIX sind geheim zu halten und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen. Die Werkstatt ist verpflichtet, diese unverzüglich zu ändern, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass Dritte von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben. Die Werkstatt haftet für jedwede Nutzung und/oder sonstige Aktivität, die unter der Verwendung ihrer Zugangsdaten vorgenommen wird.
5. Terminreservierungen und Angebot an den Endverbraucher
a) Endverbraucher können über die FabuCARFIX-Plattform Termine bei einem Betrieb reservieren. Terminreservierungen durch Endverbraucher erfolgen online innerhalb des angebotenen Chats mittels Rückfrage bei der anbietenden Werkstatt.
b) Die Werkstatt verpflichtet sich, die über die FabuCARFIX-Plattform getätigten Terminreservierungen zu akzeptieren, d.h. das Kundenfahrzeug zum vereinbarten Termin anzunehmen und die Dienstleistung in der Regel noch am vereinbarten Tag zu erbringen. Änderungen sind dem Endverbraucher rechtzeitig mitzuteilen.
c) Terminreservierungen über die FabuCARFIX-Plattform werden für einen jeweiligen Tag ausgemacht. Eine Terminreservierung muss von dem Betrieb an diesem Tag bis zwei Stunden nach Werkstattöffnung aufrechterhalten werden, d. h. ein Kundenfahrzeug muss in diesem Zeitraum zur Auftragsdurchführung angenommen werden. Erscheint der Endverbraucher in diesem Zeitraum nicht, ist der Betrieb nicht mehr an die Reservierung gebunden.
d) Alle über die FabuCARFIX-Plattform getätigte Terminreservierungen, Änderungen oder Stornierungen werden zwischen der Werkstatt und dem Endverbraucher innerhalb des Chats ausgemacht. Es besteht die Verpflichtung der Werkstatt zur Erreichbarkeit und unverzüglichen Chat-Bearbeitung.
6. Verhaltenspflichten der Werkstätten
a) Die Werkstatt ist für die Rechtmäßigkeit und die Richtigkeit der von ihr eingestellten Angaben allein verantwortlich. Es obliegt der Werkstatt, die Genauigkeit, Vollständigkeit oder Brauchbarkeit aller Daten, Informationen und/oder sonstiger Inhalte, die zur Verfügung gestellt werden, im Vorfeld bzw. danach laufend selbst zu prüfen und zu beurteilen. FabuCARFIX ist nicht verpflichtet, die übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf unwahre oder rechtswidrige Angaben hinweisen.
b) Änderungen der Werkstattangaben im Werkstattbereich werden sofort wirksam. Ist eine Änderung aus technischen Gründen nicht möglich, ist die Werkstatt in jedem Falle dazu aufgefordert, FabuCARFIX darüber zu informieren.
c) Die Werkstatt ist insbesondere dafür verantwortlich, dass sie über alle Rechte hinsichtlich der von ihr veröffentlichten Inhalte verfügt und dass dadurch keine Rechte Dritter verletzt werden. Sollen z.B. Bilder hochgeladen werden, auf denen neben der Werkstatt selbst noch eine weitere oder mehrere Personen zu erkennen sind, darf der Upload der Bilddatei nur mit deren Zustimmung erfolgen.
d) Die Werkstatt verpflichtet sich, das Angebot der Internetseite nicht zu nutzen, um Inhalte einzustellen, zu veröffentlichen oder zu übermitteln etc., die:
- sittenwidrig, pornographisch, rassistisch oder in sonst einer Weise anstößig sind,
- unsachlich oder vorsätzlich unwahr sind,
- die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzen,
- gegen geltende Gesetze verstoßen bzw. einen Straftatbestand erfüllen,
- Viren oder andere Computerprogramme beinhalten, welche Soft- oder Hardware beschädigen oder die Nutzung von Computern beeinträchtigen können,
- Umfragen oder Kettenbriefe oder getarnte Werbung sind, oder
- dem Zweck dienen, persönliche Daten von anderen Endverbrauchern zu insbesondere geschäftlichen Zwecken zu sammeln und/ oder zu nutzen.
e) Der Werkstatt sind jegliche Aktivitäten auf bzw. im Zusammenhang mit FabuCARFIX untersagt, die gegen diese AGB-Werkstatt und/oder geltendes Recht verstoßen und/oder Rechte Dritter verletzen. Insbesondere sind der Werkstatt folgende Handlungen untersagt:
- die automatisierte Abfrage der Datenbanken von FabuCARFIX, insbesondere durch die Verwendung von Suchsoftware (Crawler),
- Handlungen, die geeignet sind, den reibungslosen Betrieb von FabuCARFIX zu beeinträchtigen, insbesondere die Systeme von FabuCARFIX übermäßig zu belasten,
- das Kopieren der Inhalte von FabuCARFIX, das Zugänglichmachen auf anderen Internetseiten oder in anderen Medien,
- die Verbreitung von Viren, Trojanern und anderen schädlichen Dateien.
f) Werkstätten dürfen keine Mechanismen, Software oder sonstige Skripte in Verbindung mit der Nutzung der Internetseite verwenden, die das Funktionieren der Internetseite stören können, insbesondere solche, dies es ermöglichen, automatisierte Seitenaufrufe oder Serienaufrufe zu generieren.
g) Werkstätten dürfen keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der Infrastruktur zur Folge haben können.
h) Werkstätten dürfen keine vom Anbieter generierten Inhalte blockieren, überschreiben oder modifizieren oder in sonstiger Weise störend in die Internetseite eingreifen.
i) Sollte FabuCARFIX von einem Verstoß gegen die vorstehenden Bestimmungen erfahren, so bleibt es ihr vorbehalten, den fraglichen Inhalt zu ändern oder zu löschen. Das Recht von FabuCARFIX, Schadensersatzansprüche gegenüber der Werkstatt geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt.
7. Sperrung
a) FabuCARFIX kann insbesondere folgende Maßnahmen ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine Werkstatt gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen verletzt, oder wenn FabuCARFIX ein sonstiges berechtigtes Interesse hat, insbesondere zum Schutz der anderen Werkstätten oder Endverbraucher:
- Verwarnung von Werkstätten,
- Löschung von Angaben, Bildern etc.,
- vorläufige, teilweise oder endgültige Sperrung.
b) FabuCARFIX kann eine Werkstatt endgültig von der aktiven Benutzung der Internetseite auch dann ausschließen (endgültige Sperre), wenn er bei der Anmeldung falsche Kontaktdaten angegeben hat, insbesondere eine falsche oder ungültige E-Mail-Adresse, wenn er andere Endverbraucher in erheblichem Maße schädigt oder wenn ein anderer wichtiger Grund vorliegt.
c) Sobald eine Werkstatt vorläufig oder endgültig gesperrt wurde, darf sie die Internetseite auch mit anderen Nutzerzugängen nicht mehr nutzen und sich nicht erneut anmelden.
8. Preise und Gebühren
a) Das Angebot von FabuCARFIX gegenüber den Werkstätten ist grundsätzlich kostenpflichtig. Die Preise für die von der Werkstatt an FabuCARFIX zu zahlenden Gebühren richten sich nach der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste. Alle Preise sind in Euro und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
b) Enthält der gewählte Tarif eine monatliche, nutzungsunabhängige Grundgebühr, wird diese für die Vertragslaufzeit jährlich im Voraus berechnet, soweit kein kürzerer Abrechnungszeitraum vereinbart ist.
c) Die Werkstatt ist verpflichtet, FabuCARFIX alle zur Berechnung der Transaktionsgebühren erforderlichen Informationen und Auskünfte vollständig und richtig zu erteilen.
9. Zahlungsbedingungen
a) Rechnungen von FabuCARFIX sind sofort zur Zahlung fällig, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen die Zahlungen der Werkstatt mittels SEPA-Basislastschrift. Die Werkstatt ermächtigt FabuCARFIX die im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses anfallenden Zahlungen von seinem Konto mittels SEPA-Basislastschriftmandat einzuziehen. Die Werkstatt hat für eine ausreichende Deckung des Kontos bei Fälligkeit zu sorgen. Zugleich hat die Werkstatt ihr Kreditinstitut anzuweisen, die von FabuCARFIX auf ihr Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Die Frist für die Vorabankündigung wird auf sieben Tage verkürzt. FabuCARFIX berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen.
b) Die Rechnung wird kalendermonatlich und zwar sieben Tage nach Abschluss eines Leistungsmonats als elektronische Rechnung erstellt und per E-Mail zugesandt.
10. Freistellung und Schadensersatzansprüche (Haftung der Werkstatt)
a) Die Werkstatt stellt FabuCARFIX von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen der Verletzung ihrer Rechte durch die Angaben, Verwendung von Daten und Bildern etc. durch die Werkstatt oder wegen einer Verletzung der in diesem Vertrag aufgeführten oder sich aus dem Gesetz ergebenden Pflichten und/oder schädigender Handlungen der Werkstatt (z.B. irreführende, falsche, rechtswidrige Angaben zu Klassifizierung, Ausstattung etc.) gegen FabuCARFIX geltend machen. Wenn und soweit die Rechtsverletzung von der Werkstatt zu vertreten ist, leistet die Werkstatt ferner Ersatz für darüber hinausgehende Schäden einschließlich der Kosten für eine erforderliche Rechtsverfolgung und -verteidigung.
b) FabuCARFIX bleibt es unbenommen, alle über die Ziffer 10.a hinausgehenden bzw. von Ziffer 10.a nicht erfassten Schäden gegenüber der Werkstatt wegen Verletzung dieser Nutzungsbedingungen oder Gesetz durch die Werkstatt geltend zu machen.
11. Urheberrechte
a) Die auf oder über FabuCARFIX zugänglich gemachten Informationen, Daten und Datensammlungen („Inhalte“) sind ggf. urheber-, kennzeichen- oder wettbewerbsrechtlich geschützt. Diese dürfen nur entsprechend diesen Nutzungsbedingungen–Werkstatt und im Rahmen der auf FabuCARFIX vorgegebenen Funktionalitäten genutzt werden.
b) Die Werkstatt ist nicht berechtigt, die im Rahmen von FabuCARFIX verfügbaren Inhalte ganz oder teilweise zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu verändern, zu übersetzen, auf anderen Internetseiten oder in anderen Medien öffentlich zugänglich zu machen, zu verbreiten und/oder an Dritte unterzulizensieren. Jede darüber hinausgehende Nutzung stellt einen Missbrauch dar und wird zivilrechtlich und ggf. auch strafrechtlich verfolgt.
c) Die Werkstatt darf in ihren Prospekten und sonstigen Publikationen sowie auf ihrer Homepage darauf hinweisen, dass sie ein Nutzer von FabuCARFIX ist.
d) FabuCARFIX ist im Verhältnis zur Werkstatt hinsichtlich der FabuCARFIX-Plattform Inhaber aller Schutz-, Lizenz-, Nutzungs- und Markenrechte an den vertragsgegenständlichen Daten und Systeme, der darin enthaltenen Software, den Daten und Systemen, der darin enthaltenen Software, den Datenbanken, Grafiken und Formularen.
e) Die Werkstatt erhält für die Dauer des Vertrages das zeitlich begrenzte, nicht übertragbare, nicht ausschließliche Recht, das Produkt FabuCARFIX-Plattform und hierauf basierende Arbeitsergebnisse innerhalb Deutschlands bestimmungsgemäß zu nutzen. Die Nutzung bzw. Weitergabe von Daten und Arbeitsergebnissen in andere Länder ist unzulässig, auch wenn die Werkstatt dort eine eigene Zweigniederlassung hat.
12. Informationspflicht
Die Werkstattleitung ist verpflichtet, alle für die Kundenannahme zuständigen Mitarbeiter über die bestehende Zusammenarbeit mit FabuCARFIX sowie über die gültigen Werkstattangaben zu informieren. Die Werkstattangaben sollen regelmäßig überprüft werden, damit unzutreffende Angaben unverzüglich korrigiert werden können.
13. Haftung
a) FabuCARFIX haftet bei Vorsatz für von ihr sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden unbeschränkt. In Fällen grober Fahrlässigkeit haftet FabuCARFIX nur, für von ihr sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet FabuCARFIX nur für von ihr sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentlich sind Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Werkstatt regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
b) Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse nach dieser Ziffer gelten nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, im Falle der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch FabuCARFIX, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit die Haftung von FabuCARFIX ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von FabuCARFIX entsprechend.
14. Werkstattbewertung
Die Werkstatt ist damit einverstanden, dass die Bewertung durch FabuCARFIX-Endverbraucher u.a. auf fabucarfix.de, anderen Internetseiten, z.B. Webseiten der Werkstätten („White Labeling“), oder verwandten Medien und Vertriebspartnern von FabuCARFIX, dargestellt wird. Ein Anspruch auf Verbreitung aller Bewertungen besteht nicht. FabuCARFIX behält sich insbesondere bei Verdacht auf Missbrauch oder Schädigungsabsicht vor, Bewertungen zu entfernen oder nicht zu veröffentlichen. In den Werkstattangaben dürfen keine Bewertungssymbole, Garantiezeichen oder andere Symbole von Dritten verwendet werden, die die Bewertung beeinflussen sollen.
15. Geltungsdauer und Kündigung
a) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit oder für eine Mindestlaufzeit geschlossen. Verträge mit einer unbestimmten Laufzeit können von jeder Partei ordentlich mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
b) Verträge mit einer Mindestlaufzeit (12 Monate) können von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt werden, anderenfalls verlängert sich der Vertrag jeweils um die Dauer der anfangs vereinbarten Mindestlaufzeit.
c) Das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Diese steht FabuCARFIX insbesondere zu, wenn:
- die Werkstatt zentrale Bestimmungen dieser AGB-Werkstatt verletzt,
- sich die Werkstatt für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte im Zahlungsverzug befindet oder Lastschriften ungerechtfertigt widerspricht,
- ein Insolvenz-, Vergleichs- oder ein vergleichbares Verfahren über das Vermögen der Werkstatt eröffnet wird oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt wird.
d) Jede Kündigung des Vertrages ist schriftlich zu erklären. Auch die elektronische Form kontakt@fabucarfix.de ist ausreichend. Entscheidend für die Einhaltung der Kündigungsfristen ist der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung.
e) Im Falle einer Kündigung ist die Werkstatt verpflichtet, noch alle bis Vertragsablauf über FabuCARFIX erhaltenen Aufträge entsprechend abzuwickeln.
f) Mit Wirksamwerden der Kündigung endet das Vertragsverhältnis und die Werkstatt ist zur Nutzung von FabuCARFIX nicht mehr berechtigt. FabuCARFIX behält sich vor, in diesem Fall die Zugangsdaten zu sperren.
g) FabuCARFIX ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen.
16. Änderung dieser Nutzungsbedingungen
FabuCARFIX behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden den Nutzern per E-Mail spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht ein Nutzer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von sechs Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten AGB als angenommen. FabuCARFIX wird die Nutzer in der E-Mail, die die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung dieser Frist gesondert hinweisen.
17. Salvatorische Klausel
Die Erklärung der Unwirksamkeit einer Bestimmung des Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages.
18. Gerichtsstand
Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) Anwendung. Erfüllungsort ist Schwelm. Für alle Ansprüche aus oder aufgrund dieses Vertrages ist Hagen ausschließlicher Gerichtsstand.